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Bußgeldverfahren (Verkehrsverstöße)

Forderungseinzug Inkasso Schadensregluierung Kasko Haftpflicht

Bußgeld,

ade!

Ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot – so einen Bescheid in den Händen zu halten, ist immer ärgerlich. Doch viele wissen nicht, dass man dagegen vorgehen und die Strafen somit umgehen kann. Denn Bußgelder sind angreifbar. Und wir wissen dank unserer jahrelangen Erfahrung, wo die möglichen Angriffspunkte liegen. Lassen Sie Ihren Fall und Ihre Chancen auf einen Einspruch von uns unverbindlich prüfen.

Wir unterstützen Sie bei:
Recht Grenzenlos iPhone

Mit uns haben Sie immer Recht.

Und bekommen es auch.

Wir machen es zu Recht anders

„Kommunikation ist ein wunderbares Mittel, Konflikte zu lösen. Oder zu eskalieren.“ (Thom Renzie) Wir lösen Ihre Konflikte in jedem Fall. Und dabei sind uns Ehrlichkeit und Offenheit von großer Wichtigkeit. Denn nur auf diese Art und Weise baut sich Vertrauen auf und wir können Ihr Anliegen in Ihrem Interesse lösen. Wir kommunizieren mit Ihnen auf Augenhöhe und sind für Sie erreichbar, – persönlich, am Telefon oder per E-Mail.

Als dynamisches und tatkräftiges Team ist es uns ein Anliegen, dass Sie bei jedem Schritt verstehen, wovon wir reden. Die juristischen Fachbegriffe heben wir uns für die Gegenseite auf. Sie sollen verstehen, was wir durchsetzen und welches Ziel wir mit bestimmten Anträgen und Schreiben verfolgen. Unser Bestreben ist Ihre Zufriedenheit und das Erreichen der Forderungen gegenüber der Gegenseite.

Wir informieren Sie selbstverständlich bei allen Schritten über die Kosten. Die Erstberatung ist kostenfrei, sodass Sie erst einmal in Ruhe und ohne Druck Ihr Anliegen vorbringen können. Im Anschluss besprechen wir Ihre Möglichkeiten und klären Sie über eventuell auf Sie zukommende Kosten auf.

Mit unseren Leistungen wollen wir es Ihnen stets recht machen.

Haben wir Ihr Vertrauen geweckt?

Wir sind gerne für Sie da.

Kontaktieren Sie uns

Die häufigsten Fragen.

Und unsere Antworten.

Bei Beauftragung nach der kostenfreien Erstberatung lassen Sie uns zunächst sämtliche relevante Dokumente zukommen. Wir bestellen uns im Anschluss als Strafverteidiger für Sie und fordern die Ermittlungsakte an. Soweit gegen Sicherstellungsmaßnahmen vorgegangen werden sollte, werden wir auch diese Maßnahmen veranlassen. Nach dem Erhalt der Ermittlungsakte (in der Regel nach zwei bis sechs Wochen) prüfen wir diese und vereinbaren mit Ihnen einen telefonischen oder persönlichen Besprechungstermin zur Abstimmung der Verteidigungsstrategie. Gegebenenfalls fertigen wir für Sie eine Einlassung aus. In manchen Fällen kann dann schon die Einstellung des Verfahrens herbeigeführt werden. 

Wir setzen alles daran, um Ihren Erfolg so kosteneffizient wie möglich durchzusetzen. Die Kosten, die sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richten, werden Ihnen vor Mandatsbeginn transparent und überschaubar kommuniziert. Eine Rechtsschutzversicherung kann diese Kosten komplett oder teilweise übernehmen.

Unsere telefonische Erstberatung ist für Sie kostenfrei.

Die Einspruchsfrist beginnt mit der Zustellung des Bußgeldbescheids.

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann auch ohne Anwalt durchgeführt werden. Wir empfehlen Ihnen allerdings die Unterstützung durch einen Anwalt, da sich Verkehrsrechtsanwälte durch Ihre Erfahrung mit den möglichen Angriffspunkten auskennen. Zudem muss die Akteneinsicht ohne Anwalt bei der zuständigen Bußgeldstelle (oder bei der Polizeidienststelle) vor Ort durchgeführt werden.

Wir empfehlen Ihnen, zügig zu reagieren. Sie haben 14 Tage nach Erhalt des Bußgeldbescheids Zeit, die Geldbuße zu bezahlen oder Einspruch einzulegen. Andernfalls kann ein Vollstreckungsverfahren gegen Sie eingeleitet werden.

Wir sind Ihr Rechtsdienstleister!