0 %

Straftaten im Straßenverkehr (Verkehrsstrafrecht)

Straftaten im Sttrassenverkehr

Reden ist bekanntlich Silber.

Schweigen ist Gold.

Um einem drohenden Führerscheinentzug und gar Vorstrafen, die Ihren Arbeitsplatz gefährden, entgegenzuwirken, ist es ausschlaggebend, so früh wie möglich juristische Unterstützung anzufordern. Als Juristen für Verkehrsstrafrecht können wir Ihre Ermittlungsakte einsehen, die Beweisverwertung überprüfen sowie eine vorzeitige Herausgabe nach einer Sicherstellung und die frühestmögliche Einstellung des Strafverfahrens erwirken.

Und nun das Wichtigste: Schweigen Sie als Beschuldigter! Ihnen steht ein umfangreiches Aussageverweigerungsrecht zu, das wir Ihnen in jedem Fall empfehlen zu nutzen. Alle Umstände, die Sie zu dem Sachverhalt äußern möchten, können nach einer detaillierten Prüfung der Ermittlungsakte durch uns angebracht werden. Auch eine vermeintlich zwingende Vorladung der Polizei zur Beschuldigtenvernehmung ist keinesfalls wahrzunehmen.

Der Vorwurf einer Straftat im Straßenverkehr kann für Sie schwerwiegende Folgen haben. Verzichten Sie daher nicht auf eine juristische Verteidigung.

Bei den folgenden Straftaten verteidigen wir Sie:
Recht Grenzenlos iPhone

Mit uns haben Sie immer Recht.

Und bekommen es auch.

Wir machen es zu Recht anders

„Kommunikation ist ein wunderbares Mittel, Konflikte zu lösen. Oder zu eskalieren.“ (Thom Renzie) Wir lösen Ihre Konflikte in jedem Fall. Und dabei sind uns Ehrlichkeit und Offenheit von großer Wichtigkeit. Denn nur auf diese Art und Weise baut sich Vertrauen auf und wir können Ihr Anliegen in Ihrem Interesse lösen. Wir kommunizieren mit Ihnen auf Augenhöhe und sind für Sie erreichbar, – persönlich, am Telefon oder per E-Mail.

Als dynamisches und tatkräftiges Team ist es uns ein Anliegen, dass Sie bei jedem Schritt verstehen, wovon wir reden. Die juristischen Fachbegriffe heben wir uns für die Gegenseite auf. Sie sollen verstehen, was wir durchsetzen und welches Ziel wir mit bestimmten Anträgen und Schreiben verfolgen. Unser Bestreben ist Ihre Zufriedenheit und das Erreichen der Forderungen gegenüber der Gegenseite.

Wir informieren Sie selbstverständlich bei allen Schritten über die Kosten. Die Erstberatung ist kostenfrei, sodass Sie erst einmal in Ruhe und ohne Druck Ihr Anliegen vorbringen können. Im Anschluss besprechen wir Ihre Möglichkeiten und klären Sie über eventuell auf Sie zukommende Kosten auf.

Mit unseren Leistungen wollen wir es Ihnen stets recht machen.

Haben wir Ihr Vertrauen geweckt?

Wir sind gerne für Sie da.

Kontaktieren Sie uns

Die häufigsten Fragen.

Und unsere Antworten.

Wir setzen alles daran, um Ihren Erfolg so kosteneffizient wie möglich durchzusetzen. Die Kosten, die sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richten, werden Ihnen vor Mandatsbeginn transparent und überschaubar kommuniziert. Eine Rechtsschutzversicherung kann diese Kosten komplett oder teilweise übernehmen.

Unsere telefonische Erstberatung ist für Sie kostenfrei.

Bei Beauftragung nach der kostenfreien Erstberatung lassen Sie uns zunächst sämtliche relevante Dokumente zukommen. Wir bestellen uns im Anschluss als Strafverteidiger für Sie und fordern die Ermittlungsakte an. Soweit gegen Sicherstellungsmaßnahmen vorgegangen werden sollte, werden wir auch diese Maßnahmen veranlassen. Nach dem Erhalt der Ermittlungsakte (in der Regel nach zwei bis sechs Monaten) prüfen wir diese und vereinbaren mit Ihnen einen telefonischen oder persönlichen Besprechungstermin zur Abstimmung der Verteidigungsstrategie. Gegebenenfalls fertigen wir für Sie eine Einlassung aus. In manchen Fällen kann dann schon die Einstellung des Verfahrens herbeigeführt werden. 

Wer eine Straftat im Straßenverkehr begeht, dem droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Auch der Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist sind möglich.

Wir sind Ihr Rechtsdienstleister!