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Unfallregulierung (Haftpflicht)

Unfallregulierung Autounfall Schadensregluierung Kasko Haftpflicht

Nicht immer sind es die anderen.

Manchmal sind wir es selbst.

„Der Deutschen liebste Frage ist nicht etwa ´Was kann ich tun?´ oder ´Was muss getan werden?´, sondern die Mutter aller Fragen ´Wer ist schuld?´" (Uwe Hilsenbek). Wir sind alle nicht fehlerfrei und verursachen Unfälle oder Schäden, sind also ursächlich schuld. Dabei werden bei der Haftpflicht auch Ansprüche aus Personenschäden abgedeckt. Doch auch wenn Sie schuldlos Unfallbeteiligter sind, haben Sie Ansprüche an die gegnerische Versicherung.

Wir regeln:
Recht Grenzenlos iPhone

Mit uns haben Sie immer Recht.

Und bekommen es auch.

Wir machen es zu Recht anders

„Kommunikation ist ein wunderbares Mittel, Konflikte zu lösen. Oder zu eskalieren.“ (Thom Renzie) Wir lösen Ihre Konflikte in jedem Fall. Und dabei sind uns Ehrlichkeit und Offenheit von großer Wichtigkeit. Denn nur auf diese Art und Weise baut sich Vertrauen auf und wir können Ihr Anliegen in Ihrem Interesse lösen. Wir kommunizieren mit Ihnen auf Augenhöhe und sind für Sie erreichbar, – persönlich, am Telefon oder per E-Mail.

Als dynamisches und tatkräftiges Team ist es uns ein Anliegen, dass Sie bei jedem Schritt verstehen, wovon wir reden. Die juristischen Fachbegriffe heben wir uns für die Gegenseite auf. Sie sollen verstehen, was wir durchsetzen und welches Ziel wir mit bestimmten Anträgen und Schreiben verfolgen. Unser Bestreben ist Ihre Zufriedenheit und das Erreichen der Forderungen gegenüber der Gegenseite.

Wir informieren Sie selbstverständlich bei allen Schritten über die Kosten. Die Erstberatung ist kostenfrei, sodass Sie erst einmal in Ruhe und ohne Druck Ihr Anliegen vorbringen können. Im Anschluss besprechen wir Ihre Möglichkeiten und klären Sie über eventuell auf Sie zukommende Kosten auf.

Mit unseren Leistungen wollen wir es Ihnen stets recht machen.

Haben wir Ihr Vertrauen geweckt?

Wir sind gerne für Sie da.

Kontaktieren Sie uns

Die häufigsten Fragen.

Und unsere Antworten.

  • Benachrichtigen Sie zunächst die Polizei, egal wie klein oder groß der Schaden augenscheinlich ist. Manchmal gibt es versteckte Schäden, die man auf den ersten Blick nicht sieht.
  • Äußern Sie kein Schuldgeständnis.
  • Lassen Sie das Unfallgeschehen durch die Polizei protokollieren.
  • Tauschen Sie mit dem Unfallgegner die Kontaktdaten aus. Dazu gehört idealerweise auch die die Versicherung bzw. die Versicherungsnummer.
  • Sollten Sie nach dem Unfall körperliche Beschwerden haben, lassen Sie sich zu einem Arzt fahren, der Sie gründlich untersucht und alles protokolliert.
  • Alles Weitere regeln wir für Sie.

Über unsere Hotline unter +49 7751 87 03 73 oder per E-Mail unter mandate@recht-grenzenlos.de sind wir durchgehend für Sie erreichbar.

  • Verzichten Sie niemals auf das Hinzuziehen eines Rechtsbeistandes.
  • Nehmen Sie niemals direkten Kontakt zur gegnerischen Versicherung auf.
  • Regulierung Sie Ihren Schaden niemals direkt mit dem Unfallgegner.
  • Machen Sie keine vorschnellen Angaben gegenüber der Polizei und geben Sie niemals ein Schuldgeständnis vor Ort ab.
  • Machen Sie keine Angaben in einem Ermittlungsverfahren ohne vorherige Rücksprache mit einem Rechtsbeistand.
  • Fahren Sie nach einem Verkehrsunfall niemals Ihr Auto zu früh zur Seite.
  • Verzichten Sie niemals auf ein eigenes Sachverständigengutachten.
  • Stimmen Sie nie vorschnell einem Abfindungsvergleich bei Personenschäden zu.

Sie können grundsätzlich sämtliche Schäden geltend machen, die Ihnen durch den Unfall entstanden sind. Hierzu zählen neben reinen Sachschäden auch Personenschäden, Schmerzensgeld, Abschleppkosten oder auch Mietwagenkosten.

Wir beraten Sie gerne kostenlos.

Machen Sie sofort nach dem Unfall Fotos vom Schaden. So kann im Zweifel nachvollzogen werden, welcher Schaden durch eine Kollision entstanden ist.

Falls der Sachschaden die Bagatellgrenze von 715 € übersteigt, kann ein Sachverständigenguthaben in Auftrag gegeben werden.

Bei Bagatellschäden ist es ratsam, sich in der Werkstatt zunächst einen Kostenvoranschlag machen zu lassen. Es kann ansonsten sein, dass Sie das Gutachten selbst bezahlen müssen. Prinzipiell gilt, dass die Kosten für den Gutachter nur dann von der gegnerischen Versicherung vollständig ersetzt werden, wenn Sie keine Schuld an dem Unfall trifft oder die gegnerische Versicherung das Gutachten zwingend haben möchte.

Bei Fragen sind wir für Sie da und regeln alles in Ihrem Sinne.

Sie benötigen keine Rechtsschutzversicherung.

Falls Sie jedoch eine haben, informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir eine entsprechende Deckungsanfrage stellen können. Wenn Sie die Rechtsschutzversicherung nutzen wollen, übernimmt diese in der Regel auch sämtliche Gutachterkosten für den Fall, dass Ihr Schaden nicht oder nicht vollständig von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen wird.

Wir setzen alles daran, um Ihren Erfolg so kosteneffizient wie möglich durchzusetzen. Die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung wird zu Beginn geprüft. Die Kosten, die für Sie anfallen, werden Ihnen im Vorfeld transparent und überschaubar kommuniziert.

Falls der Sachschaden die Bagatellgrenze von 715 € übersteigt, kann ein Sachverständigenguthaben in Auftrag gegeben werden.

Bei Bagatellschäden ist es ratsam, sich in der Werkstatt erst einmal einen Kostenvoranschlag machen zu lassen. Es kann ansonsten sein, dass Sie das Gutachten selbst bezahlen müssen. Prinzipiell gilt, dass die Kosten für den Gutachter nur dann von der gegnerischen Versicherung vollständig ersetzt werden, wenn Sie keine Schuld an dem Unfall trifft oder die gegnerische Versicherung das Gutachten zwingend haben möchte.

Wir sind Ihr Ansprechpartner und regeln alles in Ihrem Sinne.

Wir sind Ihr Rechtsdienstleister!